Mittelpunktschule Goddelsheim / Lichtenfels

Informationen zur Testpflicht nach den Osterferien

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 15. Mai 2021 00:00

Ab Montag, den 19.4.2021 gilt  an hessischen Schulen Testpflicht:

  • Nur Schüler, die einen negativen Coronatest vorweisen (nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Test in der Schule machen, können am Präsenzunterricht teilnehmen oder die Notbetreuung besuchen.
  • Die Coronaselbsttests sollen an der MPS Goddelsheim montags, dienstags, mittwochs und donnerstags in der 1. Unterrichtsstunde in der Schule unter Aufsicht der Lehrkraft durchgeführt werden, die dort Unterricht hat.
  • Laut Schulamt ist eine Elternbeteiligung bei der Durchführung der Selbsttests nicht grundsätzlich ausgeschlossen – allerdings müssen die Eltern, die das wünschen, selbst einen negativen Test vorweisen können. Eine „Mit-Testung“ von Eltern in der Schule ist ausdrücklich nicht möglich!
  • Kinder die vor der ersten Stunde die Notbetreuung besuchen, werden dort getestet. Frau Kupjetz weiß Bescheid.
  • Auch Genesene unterliegen der Testpflicht.
  • Für jeden Schüler und jede Schülerin muss die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung zur Testung vorliegen. Sie erhalten das Formular von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern Ihrer Kinder oder unter: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/einwilligungserklaerung.pdf
  • Bitte stelle Sie sicher, dass in der Schule eine aktuell gültige Telefonnummer vorliegt, unter der wir Sie erreichen können, falls Ihr Kind aus der Schule abgeholt werden muss.

 

| 15.4.2021