Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5; gültig ab Freitag, den 30. November 2020
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 28. November 2020 00:00
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Freitag, den 30. Oktober 2020 gilt an der MPS Goddelsheim ( und allen übrigen Schulen des Landkreises) eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat dies wegen der stark steigenden Infektionszahlen am Mittwoch, 28. Oktober 2020, für Schulen in Waldeck-Frankenberg verfügt:
„In allen Schulen (…) besteht ab der 5. Jahrgangsstufe (…) eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch für den Präsenzunterricht im Klassen- oder Kursverband. Diese Pflicht gilt auch in den Schulkantinen außer beim Sitzen auf dem eigenen Platz am Tisch.
Die erweiterte Pflicht besteht ausnahmsweise nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. (…)“
Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, weisen dies bitte durch Vorlage eines ärztlichen Attests bei der Schulleitung nach (vgl. Hygieneplan 6.0; siehe unten).
Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier.
Zusätzlich verweisen wir auf die Seiten des Kultusministeriums Hessen und der Unfallkasse Hessen
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/haeufig-gestellte-fragen
https://schule.ukh.de/unterricht/corona-pandemie/masken-in-der-schule/
Ihr Schulleitungsteam